Besucher bei einer Patientin

Für Besucher & Angehörige

Besuchszeiten

Aktuell gelten folgende Besuchsregelungen: 

  1. Besucher:innen dürfen die Klinik nur betreten, wenn Sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind.
  2. Nach der aktuell geltenden Verordnung müssen Besucher:innen im Krankenhausgebäude grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt sowohl während des gesamten Besuches (auch im Patientenzimmer!) als auch für den Besuch unserer Sprechstunden und unserer MVZ-Praxen
  3. Personen, die von der Maskenpflicht befreitet sind, kann leider kein Besuchszutritt zur Klinik gewährt werden. 
  4. Besuche können im Vorfeld online vereinbart werden. Unser Terminvereinbarungstool finden Sie hier oder am Anfang dieser Seite.  
  5. Coronapositive Patient:innen dürfen keinen Besuch empfangen – analog zur Quarantäneverpflichtung im häuslichen Bereich. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache in besonderen Situationen möglich (z.B. in Palliativsituation). 
  6. Bitte planen Sie Ihren Besuch in der Zeit zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.
  7. rGrundsätzlich gilt: Generelle FFP2-Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.